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Wie lange ist die Eichfrist?

Wasserzähler

Als Ergänzung zur nebenstehenden Nachricht über abgelaufene Eichfristen hier die vorgeschriebenen Zeiträume: Kaltwasserzähler müssen nach sechs Jahren geeicht oder durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle neu beglaubigt werden, was mit einer Beglaubigungsmarke gekennzeichnet werden muss. Für Wärme- und Warmwasserzähler beträgt die Frist fünf Jahre. Geschah das nicht, darf mit solchen Geräten nic...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/189878.wie-lange-ist-die-eichfrist.html

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