Verdreifachung der Miete als unzumutbar abgelehnt

Modernisierungsankündigung

Der Mieter hatte für seine Zweizimmerwohnung eine monatliche Nettokaltmiete von 225,98 Euro zu zahlen. Eines Tages erhielt er eine außergewöhnlich umfangreiche Modernisierungsankündigung. Darin war vorgesehen: Verbesserung des Grundrisses, Einbau einer modernen Einbauküche, das Verfliesen von Küche und Bad, Einbau einer wandhängenden Toilette, eines Doppelhandwaschbeckens, eines Handtuchheizkörpers sowie einer Trittschalldämmung.

Die Grundrissverbesserung sollte durch Veränderung von Trennwänden in der Wohnung erreicht werden. Der Vermieter war der Ansicht, dass durch diese Maßnahmen der Wohnwert erheblich verbessert würde, zumal die Küche und das Bad nicht mehr dem Stand der Technik entsprächen und abgewohnt seien. Parallel hierzu wurden eine Wärmedämmung und der Einbau isolierverglaster Fenster angekündigt. Auch eine zentrale Satellitenanlage gehörte zu diesem umfangreichen Maßnahmeplan. Der Mieter wollte zustimmen, aber dann kam für ihn der Schreck: Die Nettokaltmiete sollte nach Abschluss aller Arbeiten auf 830 Euro monatlich, also auf mehr als das Dreifache erhöht werden.

Deshalb lehnte er die geforderte Zustimmung ab. Er bestritt auch, dass die Modernisierungsmaßnahmen überhaupt eine wesentliche Verbesserung des Wohnwertes zur Folge hätten, denn ihm gingen durch die Veränderung des Grundrisses eine Kammer und damit ein Abstellraum verloren. Im Übrigen sei...


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