Leichter von Steuer absetzbar
Krankheitskosten
Arbeitnehmer können finanzielle Belastungen durch eine Krankheit künftig leichter von der Steuer absetzen. Anders als bisher müssen sie dem Finanzamt künftig nicht mehr vor einer Behandlung ein amtsärztliches Attest vorlegen. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am 19. Januar 2011 vorgestellten Urteil.
Das Attest sei von den Steuerzahlern häufig vergessen worden, und nachträglich hätten die Finanzämter die Krankheitskosten dann nicht anerkannt, erläuterte das Gericht. Künftig können Steuerzahler den Nachweis auch im Nachhinein durch ein ärztliches Attest erbringen, um die Kosten als außergewöhnliche Belastungen abzusetzen. Dazu gehören laut BFH auch die Kosten, die zur Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen, unter denen ein minderjähriges Kind der Steuerpflichtigen ...
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