Deutsche Gerichte sind bei Klagen auch für US-Fluglinie zuständig
Für die Fluggäste ist es seit jeher ein leidiges Problem: Wer ist bei Klagen gegen Fluglinien – beispielsweise wegen annulierter oder stark verspäteter Flüge wie um die letzte Jahreswende – zuständig, die ihren Hauptsitz nicht in der EU haben?
Darauf hat jetzt der Bundesgerichtshof mit einem am 18. Januar 2011 veröffentlichten Urteil (Az. X ZR 71/10) eine Antwort gegeben: Der BGH entschied im vorliegenden Fall, dass für Klagen auf Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung gegen ein Luftfahrtunternehmen im EU-Ausland (hier in den USA) ebenfalls die deutschen Gerichte zuständig sind, wenn der Abflug aus Deutschland erfolgt. Darauf verweist der Kieler Rechtsanwalt Jens Klarmann von der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft (DASV).
Dem Streitfall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kläger verlangen von dem beklagten Luftfahrtunternehmen, das seinen Hauptsitz in de...
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