Neue Richtlinien für Dienstwagen

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Potsdam (dpa/ND). Die Autofahrten der rot-roten Landesregierung in Brandenburg unterliegen künftig strengeren Regeln. Das Kabinett hat am Dienstag neue Richtlinien für Dienstwagen beschlossen, teilte die Staatskanzlei mit. Danach sind Ministern und Staatssekretären private Auslandsfahrten mit dem Auto ab sofort verboten. Ein Urlaub in Deutschland ist dagegen nach Angaben des Finanzministeriums weiter möglich. »Die Kosten dafür müssen aber komplett selbst getragen werden«, betonte ein Sprecher. Mehrere Fraktionen im Landtag hatten zuvor gefordert, Urlaubsreisen sollten gänzlich ausgeschlossen werden.

Hintergrund der neuen Regelung ist die Dienstwagen-Affäre, die vergangene Woche zum Rücktritt von Bildungsminister Holger Rupprecht (SPD) führte. Er hatte in seinem Österreich-Urlaub einen Wagen mit Allradantrieb getestet. Der Fall hatte juristische Konsequenzen und kostet Rupprecht neben seinem Amt eine Geldbuße. Für Probefahrten gelten nun künftig strenge Regelungen: Sie sind generell auf maximal zwei Tage begrenzt und nur möglich, wenn ein Wechsel des Dienstwagens bevorsteht. Außerdem dürfen grundsätzlich nur Fahrzeuge getestet werden, deren Anschaffung das Budget auch erlaubt. »Die Höchstgrenze der Leasingraten wird regelmäßig neu festgelegt«, so der Sprecher. Sie orientiere sich an der Entwicklung des Marktes. Nach früheren Angaben von Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) liegt das Limit für Leasingraten bei 245 Euro im Monat.

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