Neue Steuervorteile für eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner

Eingetragene Gleichgeschlechtliche Lebenspartner gelten steuerlich nicht mehr generell als Singles. Denn Paare einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft sind Ehegatten nach dem BGB nahezu gleichgestellt. Sie erhalten Unterhalt und Versorgung wie Eheleute, dürfen im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben und haben bei Tod oder Trennung dieselben Rechte wie Ehepaare.

Durch aktuelle Änderungen über das Jahressteuergesetz 2010 verbessert sich die Lage bei der Erbschaft- und Grunderwerbsteuer deutlich, und bei der Einkommensteuer könnte dies künftig ebenfalls so sein. Denn das Finanzgericht Niedersachsen hält die steuerlichen Nachteile im Vergleich zu Eheleuten für einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot im Grundgesetz (siehe ND-Ratgeber vom 26. Januar 2011). Darauf verweist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem in Hannover.

Zwar gibt es bei Erbschaft oder Schenkung bald keine Nachteile mehr beim Finanzamt. Die machten sich in de...


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