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Erbrecht modernisiert

Erbschaft

Der Gesetzgeber hat zu Beginn des letzten Jahres eine Modernisierung des Erbrechts vorgenommen. Dadurch erweitern sich die Handlungsspielräume bei der individuellen Vermögensnachfolgeregelung. Bislang waren Schenkungen, die binnen einer Zehnjahresfrist vor dem Tode erfolgten, in voller Höhe pflichtteilsrelevant. Nunmehr gilt eine zehnjährige Gleitfrist. So reduziert sich der Pflichtteils(ergän- zu...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/190443.erbrecht-modernisiert.html

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