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Auch beim Geburtstag des Kindes nicht vorenthalten

Umgangsrecht

Ein Kindergeburtstag ist kein Grund, einem Vater das Umgangsrecht für den betreffenden Tag vorzuenthalten. Das entschied das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) in Saarbrücken in einem Beschluss vom 19. Januar 2011 (Az. 6 WF 118/10).

Vielmehr müssten beide Elternteile dafür Sorge tragen, dass gerichtlich vereinbarte Regelungen über den Umgang mit einem Kind ohne Auseinandersetzungen eingehalten würden Das Gericht verurteilte eine Mutter zu einem Ordnungsgeld von 100 Euro. Sie hatte mit dem leiblichen Vater des Kindes vor Gericht einen Vergleich zum Umgangsrecht geschlossen. Danach sollte der Mann das Kind an bestimmten Wochene...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/190445.auch-beim-geburtstag-des-kindes-nicht-vorenthalten.html

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