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Mieterhöhung und korrigierte Betriebskostenabrechnung

Vermieter

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat es Vermietern erneut leichter gemacht, höhere Mieten durchzusetzen. Auch wenn eine Wohnung mit Hilfe öffentlicher Mittel instand gesetzt worden sei, dürfe die Miete erhöht werden, entschieden die Karlsruher Richter.

Die Mieterin der Wohnung könne sich nicht darauf berufen, dass die Vermieterin diese Gelder bei der Begründung der höheren Miete hätte erwähnen und berücksichtigen müssen. Die Vermieterin hatte geklagt, nachdem die Mieterin die erhöhte Miete nicht akzeptieren wollte. In der Vorinstanz war ihr zunächst recht gegeben worden; ein Berufungsgericht hatte die Klage jedoch abgewiesen. Dagegen hatte sie b...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/190453.mieterhoehung-und-korrigierte-betriebskostenabrechnung.html

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