Elterngeld für Superreiche

Merkwürdige Gesetzeslücke begünstigt Vermögende

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Die schwarz-gelbe Koalition bleibt ihrem asozialen Credo treu: Während man Hartz-IV-Müttern seit Januar das Elterngeld auf den Regelsatz anrechnet, können Vermögende weiterhin in den Genuss der »Fortpflanzungsprämie« kommen. Zwar sah das Sparpaket der Bundesregierung auch die Streichung des Elterngeldes für Reiche vor, jedoch »vergaß« der Gesetzgeber, Kapitaleinkünfte mit einzubeziehen. Dicke Dividenden und Zinserträge zählen so nicht als Einkommen.

Die Empörung war groß, als die Bundesregierung im vergangenen Juli ankündigte, das Elterngeld für Hartz-IV-Mütter streichen zu wollen. Unter dem Druck der Öffentlichkeit entschied man daraufhin, auch reichen Eltern die Leistung zu streichen. Doch offenbar war dies nur ein Manöver, um Sozialverbände und Opposition ruhig zu stellen. Denn während zum 1. Januar etwa 130 000 Müttern im Hartz-IV-Bezug das Elterngeld vollständig gestrichen wurde, können viele Vermögende auch weiterhin diese Leistung beziehen. Der Grund: Eine Lücke im Gesetz. Zwar heißt es in der nun geltenden Neuregelung, dass ab einem Einkommen von 250 000 Euro pro Jahr – 500 000 Euro bei Verheirateten – kein Anspruch mehr auf Elterngeld bestehe. Doch wie der Berliner Steuerrechtler Frank Hechtner nun gegenüber der »Süddeutschen Zeitung« erklärte, können die Behörden nicht überprüfen, wie hoch Einkünfte der Eltern tatsächlich sind. Denn etwaige Kapitaleinkünfte b...


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