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Feige

Standpunkt von Ines Wallrodt

Es ist ein Grundprinzip des Rechtsstaats: Wer eine Straftat begeht, kann nur nach einem Gesetz bestraft werden, das zur Tatzeit gilt. Schon die alten Römer kannten diesen Rechtsgrundsatz. Geht es um Straftäter, nimmt es die Bundesrepublik damit nicht so genau. Sie hat die Sicherungsverwahrung nachträglich verhängt oder verlängert und damit gegen die Menschenrechte verstoßen. Das hat der Europäisch...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/190531.feige.html

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