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Erst der Volksentscheid garantiert, dass alle Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden offengelegt werden. Entscheidend ist die Unwirksamkeitsklausel, nach der nicht offengelegte Rechtsdokumente unwirksam werden. Eine solche Rechtsfolge ist im Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bezeichnenderweise nicht vorgesehen! Die Politik behauptet, diese Unwirksamkeitsklausel ist angeblich verfassungswidrig. Das ...

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