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Was passiert mit dem Gesetz des Entscheids?

Der Gesetzentwurf zur Offenlegung der Unterlagen zum Teilverkauf der Berliner Wasserbetriebe wurde per Volksentscheid angenommen. Volksentscheide sind Parlamentsbeschlüssen ebenbürtig. Ihr Ergebnis ist bindend.Denkbar wäre allerdings eine Normenkontrollklage durch den Senat, die prüft, ob der Entwurf verfassungskonform ist. Konkret geht es um den Paragrafen vier des Gesetzentwurfs, der alle Verträ...

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