Schaden ja, Fehler ja - doch schuldig: Nein

Klaus-Rüdiger Landowsky und weitere Bankmanager vom Vorwurf der Untreue freigesprochen

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Der Vorhang ist gefallen. In unser aller Namen, im Namen des Volkes, wurden am Montag der ehemalige Vorstandschef der Berlin Hyp und Fraktionsvorsitzende der CDU im Berliner Abgeordnetenhaus, Klaus-Rüdiger Landowsky, und weitere elf führende Bankmanager der einstigen Berliner Bankgesellschaft vom Vorwurf der Untreue freigesprochen.

Das Urteil des Berliner Landgerichts kam nicht unerwartet. Die Kammer folgte mit ihrem Spruch den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. In über eineinhalb Jahren kam das Gericht in 67 Sitzungen zusammen, musste 800 Beweisunterlagen und 450 Beweismittel bewerten, 22 Zeugen und Gutachter anhören, um dann zu dem Ergebnis zu kommen: Eine Gesetzesverletzung im Sinne des Untreueparagrafen 266 hat nicht vorgelegen, ein konkreter Schaden für das Land Berlin oder den Steuerzahler ist nicht nachzuweisen. Haben Landowsky und Co. die Stadt an den Rand des Ruins getrieben, haben ihre selbstherrlichen Entscheidungen Berlin schwer geschadet? Man kann nicht sagen, die Banker hätten alles richtig gemacht und keinen Schaden verursacht, betonte das Gericht, doch es lagen keine Versäumnisse im Sinne des Strafgesetzes vor. Denn Vermögensschaden allein ist kein Beleg dafür, dass die Manager pflichtwidrig gehandelt hätten.

Es ging in dem Prozess ...


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