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Darlehensverträge mit Angehörigen

Kredite

Einen Kredit bei einer Bank zu bekommen, ist oft zeitaufwendig. Man kann das benötigte Geld auch von einem Familienangehörigen leihen. Wichtig ist, dass sich alle Beteiligten genau darüber im Klaren sind, was in diesem Fall – auch steuerlich – zu beachten ist.

Vertragsgestaltung Verträge, die mit einem Angehörigen geschlossen werden, müssen einem sogenannten Drittvergleich standhalten. Das heißt, das Finanzamt prüft, ob ein entsprechender Vertrag auch unter fremden Dritten zu den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden würde. Bei einem Darlehensvertrag mit einem Angehörigen dürfen daher folgende Vereinbarungen nicht fehlen: die Höhe des Darlehens, die...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/191007.darlehensvertraege-mit-angehoerigen.html

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