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Gemeinderecht

Urteile

• Das Bezirksamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf kann den Uferwanderweg um die Grunewaldseen wie geplant weiterbauen inklusive einer Steganlage am Halensee, gegen deren Erlaubnis der Grundstückseigentümer geklagt hat. Anlagen in Gewässern sind nur unzulässig, wenn sie den Grundstückseigentümer erheblich benachteiligen. Das trifft hier nicht zu, weil der Blick vom Haus auf den See durch den ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/191013.gemeinderecht.html

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