Rechtsunsicherheit: viele Fallstricke in Bauverträgen

Hausbau – Bauherren-Schutzbund e. V.

  • Lesedauer: 3 Min.
Keiner von 100 untersuchten Bauverträgen, die von Generalunternehmern oder Generalübernehmern als Vertragspartner mit privaten Bauherren abgeschlossen wurden, wäre ohne Vorbehalte unterschriftsreif, ergab die aktuelle Gemeinschaftsstudie des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) und des Instituts für Bauforschung e. V. Hannover (IFB).

Die vorliegenden Bauverträge wurden nach zwölf ausgewählten Prüfkriterien gecheckt – von der Klarheit zur Art des Vertrages über die Definition des Vertragsgegenstandes, die Bewertung der Bau- und Leistungsbeschreibung, die Preissicherheit, die Zahlung nach Baufortschritt und mängelfreier Leistung bis hin zu Sicherheitsleistungen, förmlicher Abnahme und Verjährungsfristen. Sind diese Kriterien nicht exakt erfüllt, liegen darin tückische Fallstricke für Hausbauer.

Prüfkriterien nicht erfüllt
In der knappen Hälfte der analysierten Verträge war der Vertragsgegenstand nicht oder nicht eindeutig definiert. Nur 36 Prozent beschrieben umfassend, was eigentlich gebaut werden soll. Bauzeit und Fertigstellungstermin waren bei 56 Prozent nicht als verbindliche Fristen geregelt. Ein Bauzeitenplan fehlte in 89 Prozent der Verträge. Nur bei 37 Prozent war ein Festpreis bis zur Fertigstellung vereinbart. Eine Vielzahl von Unwägbarkeiten ergab sich aus unklaren Abgrenzungen von Bau- und Eigenleistungen und aus schlichter Nichtregelung von wichtigen Punkten zum Baugrundstück, zur Baustellensicherung oder zum Versicherungsschutz.

Unklare Vertragsklauseln
Als intransparent erwiesen sich die Vereinbarungen zur Festpreisgarantie und ihrer zeitlichen Begrenzung. Aus unvollständigen, unkonkreten Bau- und Leistungsbeschreibungen, die bei 46 Prozent der analysierten Verträge ohne erhebliche Verhandlungen nicht als Vertragsgrundlage geeignet sind, erwachsen dem Verbraucher »vertragliche Unsicherheiten, deren Konsequenzen er als Laie in der Regel nicht überschaut«, folgert die Studie.

Zu vermuten sei, dass in einer großen Zahl von Fällen Bauherren für den vereinbarten Vertragspreis nicht das erhalten, wovon sie bei Vertragsschluss ausgehen. Versuche, den Bauablauf vertraglich sauber zu fassen, seien die »absolute Ausnahme«. Kritisch ist auch, dass bei vielen Verträgen die Abnahme nicht klar geregelt und bei 37 Prozent keine förmliche Bauabnahme vereinbart ist.

Inakzeptable Zahlungsfristen, mangelnde Sicherheiten
Die Zahlungspläne in den Verträgen verlangen vielfach Vorkasse von den privaten Bauherren für noch nicht erbrachte Leistungen und setzen diese mit inakzeptablen Zahlungsfristen zusätzlich unter Druck. In jedem vierten Vertrag finden sich Versuche der Hausanbieter, gesetzliche Mängelrechte einzuschränken, Gewährleistungsfristen zu kürzen oder eigene Gewährleistungspflichten auszuschließen. Auch Sicherheiten für die Fertigstellung des Bauprojektes und die Beseitigung von Baumängeln sind nur in jedem vierten oder fünften Bauvertrag festgehalten.

Werden von den Unternehmen vereinzelt Gewährleistungsbürgschaften angeboten, geschieht das auf Kosten der Auftraggeber. Für private Bauherren verteuert sich damit die Bausumme erheblich. Sie müssen nahezu durchgängig Sicherheitsleistungen in Form von Finanzierungsbestätigungen oder Finanzierungsbürgschaften vorlegen. Widerrufsrechte und Vertragsvorbehalte, die das Risiko privater Bauherren mindern, sind dagegen nicht ausreichend vereinbart.

Eigenständiges Bauvertragsrecht dringend geboten
Die Studie zeige ein weiteres Mal, dass Bauverträge zwischen Hausanbietern und privaten Bauherren nicht auf Augenhöhe geschlossen würden, konstatiert Peter Mauel, 1. Vorsitzender des Bauherren-Schutzbundes. »Die von den Unternehmen vorformulierten Verträge berücksichtigen höchst unzureichend die Interessen der Verbraucher und setzen sie erheblichen Risiken aus.« Die Ergebnisse der Studie würden beweisen: Um für alle am bau Beteiligten mehr Rechtssicherheit zu schaffen, braucht es ein eigenständiges Bauvertragsrecht.

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