Bei einer Kündigung muss Betriebsrat angehört werden

Probezeit

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass der Arbeitgeber einen Beschäftigten während einer vereinbarten Probezeit einfach kündigen kann, sagt das Expertenportal www.vnr.de. Die Hürden für eine Kündigung seien nicht allzu hoch, einige habe der Gesetzgeber aber aufgestellt.

Ein Muss ist die Anhörung des Betriebsrats vor dem Ausspruch der Kündigung nach § 102 BetrVG. Dies hat auch das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil entschieden.

Die Probezeit helfe dem Arbeitgeber festzustellen, ob er sich mit dem richtigen Vertr...


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