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Rückzahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Weiterbildungskosten

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat in einem Urteil vom 19. Januar 2011 (Az. 3 AZR 621/08) entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber übernommenen Kosten einer Weiterbildung zurückzahlen muss, wenn er auf eigenen Wunsch vor Abschluss der Weiterbildung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB regelmäßig stand hält, sofern die erfolgreiche Weiterbildung für den Arbeitnehmer von geldwertem Vorteil ist.

Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn vom Verband deutscher Arbeitsrechts-Anwälte (VDAA). Das BAG betonte bei seiner Entscheidung: Dies gelte auch dann, wenn die Weiterbildung nicht kontinuierlich, sondern in mehreren zeitlich voneinander getrennten Ausbildungsabschnitten erfolgt, sofern die zeitliche Lage der einzelnen Ausbildungsabschnitte den Vorgaben der Weit...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/191023.rueckzahlung-bei-beendigung-des-arbeitsverhaeltnisses.html

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