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Nur über riskante Eingriffe informieren

Ärztliche Aufklärungspflicht vom BGH begrenzt

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat zuletzt in zwei Urteilen erneut die ärztliche Aufklärungspflicht gegenüber Patienten begrenzt. Mit seinem am 22. Dezember 2010 verkündeten Urteil (Az. 3 StR 239/10 entschied der BGH, dass der Arzt nur über riskante Eingriffe informieren muss.

Mit seinem Urteil hob der BGH eine Bewährungsstrafe eines Chefarztes wegen Körperverletzung mit Todesfolge auf. Der Chirurg hatte bei einer 80-jährigen Patientin eine Darmoperation vorgenommen. Um eine Wundinfektion zu verhindern, hatte der Chefarzt einer Klinik in Wegberg (Nordrhein-Westfalen) nicht nur Antibiotika verabreicht, sondern auch unsterilen Zitronensaft in die Operationswunde gegeben. ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/191027.nur-ueber-riskante-eingriffe-informieren.html

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