Keine Zahlung für Deutsche im Ausland

Hartz IV

Leben Deutsche im benachbarten europäischen Ausland, können sie keine Hartz-IV-Leistungen beanspruchen. Das gilt selbst dann, wenn sie als Grenzgänger zuletzt in Deutschland gearbeitet haben. So urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am 18. Januar 2011 (Az. B 4 AS 14/10 R).

Geklagt hatte in dem verhandelten Fall eine heute 66-jährige Deutsche, die grenznah in Österreich lebt. Zuletzt hatte sie von 2000 bis 2002 in Deutschland gearbeitet und war regelmäßig von Österreich nach Deutschland gependelt.

Als sie schließl...


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