Dresden paradox: Nazis erlaubt, Gewerkschaft verboten

Ordnungsamt untersagt DGB-Kundgebung / Technische Universität zieht Anmeldung nach Anruf zurück

Das Verwaltungsgericht Dresden hat ein Verbot des Naziaufmarsches gekippt. Die Stadt verbietet daraufhin eine angemeldete DGB-Kundgebung in der Altstadt.

Cottbus, Straße der Jugend
Cottbus, Straße der Jugend

Das erste Verbot der Stadt hatte das Dresdner Verwaltungsgericht gekippt. Danach sollten die drei für heute angemeldeten Veranstaltungen der Nazis – zwei Kundgebungen und eine Demonstration – zu einer Kundgebung außerhalb der Innenstadt zusammengefasst werden. Begründet hatte die Stadt das Verbot der Naziveranstaltungen mit »polizeilichem Notstand«. Das Verwaltungsgericht widersprach am Freitag: Erstens sei »die auferlegte Verpflichtung zur Abhaltung einer ›gemeinsamen Kundgebung‹« nicht vom Versammlungsgesetz gedeckt und widerspreche zudem »den Grundgedanken des Verfassungsgebers«. Zweitens sei die Polizei am Notstand selber Schuld, wenn sie Gegenveranstaltungen in der Altstadt zulasse und damit ihr eigenes Trennungsgebot unterlaufe.

Das Dresdner Ordnungsamt reagierte flu...


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