Wenn jeder Partner für sich Anlagen gezeichnet hat

Geldanlage-Urteil

Erwerben Eheleute nacheinander Anteile an einem Fonds, reicht die einmalige Übergabe des Emissionsprospektes an einen der beiden Eheleute nicht aus. Dies entschied jetzt das Landgericht Essen (Az. 19 O 190/10) für einen Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds. Dem Kläger wurde Schadensersatz zugesprochen.

»Dieses Urteil hilft allen Anlegern, die in Lebensgemeinschaft leben, jeder Partner aber für sich Anlagen gezeichnet hat. Der Begründung, dass die Prospektübergabe gegenüber einem der Lebensgefährten ausreicht, kann nach dem Landgericht Essen so nicht mehr gefolgt werden und ist nicht stichhaltig«, erklärt Lutz Tiedemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei KWAG.

Häufig zeichnen Lebenspartner die gleiche Anlage kurz nacheinander gemäß folgendem Schema: Zunächst kauft der erste Lebensgefährte einen Fonds und erhält hierzu einen entsprechenden Emissionsprospekt. Ein paar Monate später möchte der Partner nachziehen und erwirbt denselben Fonds. Der Emissionsprospekt wird dabei nicht erneut übergeben.

Entwickelt sich der Fonds nicht positiv, kommt es mit der Frage nach Rückabwicklung häufig zur Forderung von Schadensersatzansprüchen. Die F...


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