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Vorbesitzer verstorben

Maklerpflichten

Der Makler hatte das kleine Häuschen zum Verkauf angeboten. In der Anzeige stand, es stamme aus einem Nachlass. Der frühere Besitzer war einige Wochen vorher darin gestorben. Bei den Kaufverhandlungen mit dem Interessenten war davon nicht die Rede. Dieser forderte deswegen Schadenersatz. Das Landgericht Duisburg wies die Klage ab (Az. 7 S 91/09). Der Käufer habe nicht belegt, dass er vom Makler fa...

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