Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Zustimmung unterschreiben
Urteil
Wird vom Vermieter die schriftliche Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangt und der Mieter gesetzlich gezwungen zuzustimmen, genügt es nicht, die beigefügte Zustimmungserklärung nur zur Kenntnis zu nehmen und die erhöhte Miete zu überweisen. Die Erklärung muss unterschrieben zurückgeschickt werden (LG Berlin vom 1. Oktober 2010, Az. 63 S 496/09).
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/191550.zustimmung-unterschreiben.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.