Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Übersetzern steht angemessenes Honorar zu

Urteil des Bundesgerichtshofs

Der auch für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit seinem Urteil von 20. Januar 2011 (Az. I ZR 19/09) seine Rechtsprechung zur angemessenen Honorierung von Übersetzern bestätigt und fortgeführt. Darauf verweist die Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Karin Scheel-Pötzl von der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für mittelständische Wirtschaft (DASV).

Der klagende Übersetzer hatte sich gegenüber dem beklagten Verlag im Oktober 2002 zur Übersetzung eines Sachbuchs aus dem Englischen ins Deutsche verpflichtet. Er räumte dem Verlag umfassende Nutzungsrechte an seiner Übersetzung ein. Dafür erhielt er das vereinbarte Honorar für jede Seite des übersetzten Textes. Darüber hinaus war ihm für den Fall, dass mehr als 15 000 Exemplare der Hardcover-Ausg...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/191557.uebersetzern-steht-angemessenes-honorar-zu.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.