Bedenken gegen Extremismus-Klausel

Thüringen: Auseinandersetzung im Landtag

Wer Bundesgelder für den Kampf gegen Extremismus bekommen will, muss sich zur Demokratie bekennen. Dass Initiativen dies auch für ihre Partner erklären müssen, hält der thüringische Justizminister für bedenklich.

Erfurt (dpa/ND). Thüringens Justizminister Holger Poppenhäger (SPD) hat rechtliche Bedenken gegen die Extremismus-Klausel aus der Förderpraxis des Bundes für Initiativen gegen Rechtsextremismus. Zwar sei es wenig angreifbar, dass Projektträger sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen müssen, um Fördermittel des Bundes zu erhalten, sagte Poppenhäger am Freitag im Landtag. »Das darf man auch im Rahmen der Ausrichtung der Programme verlangen.« Bedenklich sei allerdings die Verpflichtung, auch für die Haltung von Projektpartnern einzustehen.

»Wir brauchen keine Massenklage«

Die sogenannte Extremismus-Klausel soll garantieren, dass Bundesgelder gegen Rassismus und Rechtsextremismus nicht in falsche Hände geraten. Träger müssen sich zur demokratischen Grundordnung bekennen und dies auch für ihre Partner garantieren. Unklar erscheine bislang a...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.