Klage gegen Fraktionsgröße

Potsdam (dpa/ND). Die Stadt Potsdam will sich vom Land nicht vorschreiben lassen, wie groß die Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung sein dürfen. Mit einer Beschwerde wehrt sich die Stadt vor dem Landesverfassungsgericht gegen eine seit 2008 geltende Regelung in der Kommunalverfassung. Danach müssen Fraktionen in den kreisfreien Städten aus mindestens vier Mitgliedern bestehen. Seit Freitag prüfen nun die Verfassungsrichter, ob Potsdam Recht hat mit der Kritik. Wann sie ihre Entscheidung bekannt geben, ließ Gerichtspräsident Rüdiger Postier zunächst offen.

Die Landeshauptstadt sieht ihre kommunalen Selbstverwaltung eingeschränkt. Zudem sei Benachteiligung die Fo...


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