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Rechtsstreit um Feuerwehrgebühren

Die Berliner Feuerwehr darf ihre Gebühren nicht einfach pauschal in Rechnung stellen, sondern muss sich bei der Kostenberechnung an ihrem tatsächlichen Hilfeaufwand orientieren. Deshalb hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in zwei Berufungsverfahren die Gebührenordnung der Feuerwehr teilweise für nichtig erklärt. Wie das Gericht am 10. Februar 2011 mitteilte, wurde in beiden Fällen ei...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/192071.rechtsstreit-um-feuerwehrgebuehren.html

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