Kosten anwaltlicher und gerichtlicher Tätigkeit

Rechtsverfolgung mittels anwaltlicher und gerichtlicher Hilfe ist mit Kosten verbunden. Soweit man nicht in der Lage ist, dies aus eigenen finanziellen Mitteln zu finanzieren, besteht die Möglichkeit, für außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit Beratungshilfe zu beantragen.

Beratungshilfe: Um diese zu erlangen, ist ein Antrag erforderlich. Der Antrag kann persönlich und mündlich bei dem für den eigenen Wohnsitz zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Für die Beantragung ist ein aktueller Kontoauszug, eine Lohn-/Gehaltsabrechnung bzw. ein Bescheid der Behörde, die anderweitige Leistung gewährt, sowie Nachweise bezüglich der Wohnkosten vorzulegen. Über den Antrag wird durch das Gericht entschieden. Bei Bewi...


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