Entschädigung wegen Videoüberwachung

Arbeitsrecht

Wird ein Arbeitnehmer monatelang am Arbeitsplatz durch eine Videokamera überwacht, kann er vom Arbeitgeber eine Entschädigung wegen Verletzung seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung verlangen. Das entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeutet, dass jeder von uns selbst über seine personenbezogenen Daten bestimmen kann – also darüber, wer welche Informationen bekommt und an wen er die Daten weitergeben darf. Dieses Recht ist nirgendwo ausdrücklich niedergeschrieben, wird aber aus dem im Grundgesetz garantierten allgemeinen Persönlichkeitsrecht hergeleitet. Die praktische Umsetzung bereitet jedoch oft Schwierigkeiten, da viele alltägliche Geschäfte gar nicht mehr durchgeführt werden können, ohne einer im Grunde unkontrollierbaren...


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