Morphium auf Vorrat

Patientenschützer schlagen Änderungen im Betäubungsmittelrecht für alle Schmerzpatienten vor

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Die Deutsche Hospizstiftung fordert weitergehende Änderungen im Betäubungsmittelrecht als sie die Bundesregierung in einem Gesetz plant. Gestern stellte sie ihre Vorschläge in Berlin vor.

In bundesdeutschen Hospizen werden 23 000 schwerstkranke und sterbende Menschen versorgt. Viele benötigen Tag und Nacht starke Schmerzmittel – und diese fallen häufig unter das Betäubungsmittelgesetz. Jetzt brachte die Bundesregierung eine Änderung der entsprechenden Verschreibungsverordnung auf den Weg, um den Hospizen Notfallvorräte an Morphium und ähnlichen Medikamenten zu ermöglichen. Das geht der Patientenschutzorganisation »Deutsche Hospiz Stiftung« nicht weit genug. Sie schlägt vor, dass Patienten in Pflegeheimen sowie jene 12 000 Schwerstkranke, die von ambulanten Palliativteams zu Hause versorgt werden, ebenfalls in diese Veränderungen einbezogen werden.

Die größte Gruppe, die vom bisherigen Verordnungsentwurf noch nicht erfasst ist, sind nach Eugen Brysch von der Hospiz-Stiftung jene geschätzten 300 000 Menschen in den Pflegeheimen, die sowohl an einer Demenz als auch an einer anderen schweren Krankheit wie Krebs leiden...


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