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Tücken bei Gefälligkeits- und Probefahrten und beim Kraftfahrzeugleasing

49. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar

Der diesjährige 49. Deutsche Verkehrsgerichtstag fand von 26. bis 28. Januar in Goslar statt. Auf zwei Probleme, die dort in den Arbeitskreisen behandelt wurden, wollen wir näher eingehen: auf die Verbraucherfalle mit der stillschweigenden Haftungsbeschränkung und auf die Tücken des Kraftfahzeugleasing.

Stillschweigende Haftungsbeschränkung Stillschweigende Haftungsbeschränkungen kommen zwar in der Praxis relativ selten vor. Wenn aber einmal ein solcher Fall vorliegt, kann die Bedeutung einer stillschweigenden Haftungsbeschränkung existenziell sein. Beispiele hierfür sind Gefälligkeitsfahrten im außereuropäischen Ausland oder aber auch Probefahrten. Nach Auffassung der Verkehrsrechtsanwälte des D...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/192613.tuecken-bei-gefaelligkeits-und-probefahrten-und-beim-kraftfahrzeugleasing.html

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