Ungewöhnliche Klage in einem Testamentsstreit

Erbschaftsrecht

Der Vorgang ist ungewöhnlich und endete damit, dass die Stadt Baden-Baden für einen Ortsvorsteher wegen der Bestätigung einer Unterschrift unter einem nichtigen Testament haftet. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in diesem Urteil entschieden, dass ein Amtsträger, der bei der Bestätigung einer Unterschrift unter einem nichtigen Testament den Anschein erweckt, die Testamentserrichtung sei in Ordnung, pflichtwidrig handelt, auch wenn er vorher darauf hingewiesen hat, dass er nicht befugt ist, ein Testament zu beurkunden.

Auf diesen Vorfall verweist die Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. (DANSEF) unter Hinweis auf das Urteil vom 7. Dezember 2010 (Az. 12 U 102/10). Die Klägerin macht gegen die beklagte Stadt Amtshaftungsansprüche in Höhe von 102 000 Euro geltend.

Die Klägerin und ihr inzwischen verstorbener Ehemann hatten lange Jahre eine Wohnung an Herrn K. vermietet. Dieser beabsichtigte, zu Gunsten der Eheleute ein Testament zu errichten. Der Ehemann setzte deshalb im Sommer 2006 handschriftlich den Text des Testaments ohne Datumszusätze sowie Beglaubigungsvermerk auf.

In dem Testament wurden die Eheleute als alleinige Erben bestimmt. Gemeinsam mit Herrn K. begab sich der Ehemann in das Rathaus zum Ortsvorsteher. Nach einem Gespräch las der Ortsvorsteher den Text des vom Ehemann geschriebenen Testamentes vor. Danach änderte Herr K. die Datumsangaben. Er unterzeichnete das Testament in Anwesenheit de...


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