Strafrichter abgelehnt

  • Lesedauer: 1 Min.

(ND-Kirschey). Im Prozess gegen den Buchhändler Frank C. hat die Verteidigung den Strafrichter wegen des Verstoßes gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz gerügt. Für die besonders strengen Einlasskontrollen gebe es keinen Rechtfertigungsgrund. Sie würden Zuhörer davon abhalten, den Gerichtssaal zu betreten, weil sie Sorge haben müssten, ihre Daten würden gespeichert und dem Staatsschutz übergeben, argumentierte die Verteidigung. Bereits am ersten Verhandlungstag war der Prozess durch extreme Sicherheitsszenarien beeinträchtigt worden. Nun muss ein anderer Richter über den Verbleib des Richters im Verfahren entscheiden. Frank C. ist der Beihilfe zur Anleitung von Straftaten angeklagt. In seinem Buchladen »oh 21« in der Oranienstraße sollen Exemplare der Zeitschrift »Interim« mit Bauanleitungen für Molotowcocktails ausgelegen haben.

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.