Strafrichter abgelehnt
(ND-Kirschey). Im Prozess gegen den Buchhändler Frank C. hat die Verteidigung den Strafrichter wegen des Verstoßes gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz gerügt. Für die besonders strengen Einlasskontrollen gebe es keinen Rechtfertigungsgrund. Sie würden Zuhörer davon abhalten, den Gerichtssaal zu betreten, weil sie Sorge haben müssten, ihre Daten würden gespeichert und dem Staatsschutz übergeben, argumentierte die Verteidigung. Bereits am ersten Verhandlungstag war der Prozess durch extreme Sicherheitsszenarien beeinträchtigt worden. Nun muss ein anderer Richter über den Verbleib des Richters im Verfahren entscheiden. Frank C. ist der Beihilfe zur Anleitung von Straftaten angeklagt. In seinem Buchladen »oh 21« in der Oranienstraße sollen Exemplare der Zeitschrift »Interim« mit Bauanleitungen für Molotowcocktails ausgelegen haben.
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