Warum wir uns mit den Erwerbslosen solidarisieren

Die Hartz-IV-Reform wird dem Menschenwürdegrundsatz des Grundgesetzes nicht gerecht

  • Gunnar Winkler und Alfred Spieler
  • Lesedauer: ca. 7.0 Min.

Die jüngste Einigung von Unionsparteien, FDP und SPD zur Hartz-IV-Reform ist eines der schwärzesten Kapitel deutscher Sozialpolitik. Am Ende wollte man das unangenehme Thema vom Tisch haben, weil es stört und keine der beteiligten Parteien dabei gewinnen kann. Schon gar nicht im Umfeld wichtiger Wahlen. Das Ergebnis ist ein fauler Kompromiss zu Lasten der Ärmsten.

Die Volkssolidarität hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 zu den Regelsätzen im Sozialgesetzbuch II ausdrücklich begrüßt. Dafür gab und gibt es gute Gründe, an die hier erinnert werden muss. Mit seinem Urteil entschied das Bundesverfassungsgericht, dass »die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Artikel 1 Absatz 1 GG in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 GG erfüllen«.

Das Gericht bekräftigte fe...


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