Flüchtlingsrat rügt Fesseln in Abschiebehaft

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Eisenhüttenstadt (ND). Dass Flüchtlinge im Abschiebegefängnis Eisenhüttenstadt gefesselt werden, »ist rechtswidrig«, betonte der Flüchtlingsrat Brandenburg. Er forderte gestern, die Vorrichtungen zur Fesselung sofort zu beseitigen und die Zellen zur Ruhigstellung von Häftlingen aufzugeben. Der Rat berief sich dabei auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. März. Demzufolge entbehre die Praxis der Fesselung im Abschiebegefängnis Eisenhüttenstadt

jeglicher Rechtsgrundlage.

Die Betroffenen werden »auf einer Liege so fixiert, dass sie schließlich nur noch den Kopf bewegen können«, berichtete der Flüchtlingsrat, der schon seit Jahren verlangt, damit aufzuhören.

Vor dem Oberverwaltungsgericht wurde den Angaben des Flüchtlingsrats zufolge der Fall einer Kenianerin verhandelt, die im Jahr 2003 versuchte, sich in der Abschiebehaft das Leben zu nehmen. Sie wurde an mehreren Tagen stundenlang in Bauchlage gefesselt. »Das Oberverwaltungsgericht stellte nun fest, dass es für einen so weitreichenden Eingriff keinerlei Rechtsgrundlage gibt und dieser im vorliegenden Fall außerdem unverhältnismäßig war.«

Bereits im Dezember 2000 habe das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter die Praxis im Abschiebegefängnis Eisenhüttenstadt, Gefangene, die aggressiv oder selbstmordgefährdet sind, stundenlang zu fesseln, als absolut unakzeptabel bezeichnet. »In den Ruhigstellungszellen waren damals noch vier Metallringe in den Boden eingelassen; die Fesselung fand an Armen und Beinen statt«, erläuterte der Flüchtlingsrat. »Diese Ringe wurden abgeschafft, die Praxis aber nicht beendet. Vielmehr wurden die Ringe durch Gurtfesselungssysteme auf Fixierliegen ersetzt, die sogar die zusätzliche Fesselung am Rumpf ermöglichen.«

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