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Schimmel und Ungeziefer

Wohnungsmängel

Egal, ob die Wohnung plötzlich schwarze Flecken an den Wänden aufweist oder ob sie von Ameisen bevölkert wird, für die Mieter ist das ein erheblicher Mangel, der dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden muss (§ 536c BGB). Wenn der Mieter den Mangel nicht verursacht hat, kann er die Miete mindern (§ 536 BGB).

Meldet der Mieter auffällige Schäden dieser Art nicht, kann er womöglich dafür haftbar gemacht und auf Schadenersatz verklagt werden. Mietmängel wie Schimmelbefall oder Ungeziefer sind ein »beliebtes« Streitthema zwischen Mietern und Vermietern, denn meistens erwidert der Vermieter die Forderung nach Beseitigung mit der Behauptung, der Mieter habe das selbst verursacht. Die Beseitigung von Mäng...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/193163.schimmel-und-ungeziefer.html

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