Vertragstexte vor der Unterschrift genau prüfen!

Unwirksame Klauseln

Etwa 90 Prozent aller Mietverträge sollen nach Einschätzung des Mietervereins Dresden und Umgebung e. V. unwirksame Vertragsklauseln enthalten. Das bedeutet, in hunderttausenden Mietverträgen sind Regelungen und Vereinbarungen enthalten, die gegen das Gesetz verstoßen oder die nach der Rechtsprechung der Gerichte Mieter übermäßig benachteiligen und deshalb unwirksam sind.

Betroffen sind nach Angaben des Mietervereins insbesondere Vereinbarungen in Mietverträgen zu Schönheitsreparaturen (Renovierungen) sowie Fragen der Tierhaltung in Wohnungen, Kündigungsfristen oder Mieterrechte allgemein.

Unwirksame Vertragsklauseln finden sich nicht nur in »selbst gestrickten« Mietverträgen von Einzelvermietern. Auch in gedruckten Formularmietverträgen von Hauseigentümervereinen, Maklern oder Wohnungsunternehmen, die immer »amtlich« aussehen, sind viele unwirksame Regelungen enthalten, selbst dann, wenn diese Verträge als »Mustermietvertrag« oder »Einheitsmietvertrag« bezeichnet werden.

Darin finden sich zum...


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