Zeitarbeitsverträge rückwirkend ungültig

Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Zehntausende Zeitarbeiter können nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt gleiche Entlohnung wie die Stammbelegschaft im Unternehmen einfordern. Alle seit 2003 von der Tarifgemeinschaft Christlicher Zeitarbeitsgewerkschaften (CGZP) abgeschlossenen Tarifverträge sind unwirksam. Das geht aus der seit dem 28. Februar 2011 vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung des BAG hervor.

Wegen Verjährungsfristen könnten Zeitarbeiter mit Verträgen ab 2005 Lohnnachzahlungen prüfen. Sie müssten ihre finanziellen Ansprüche, bei denen von Fall zu Fall auf Fristen zu achten sei, jedoch einklagen. Nach dem Urteil des BAG erwägt die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen eine Verfassungsbeschwerde.

Das Bundesarbeitsministerium und die Deutsche Rentenversicherung erklärten, es gebe noch keine belastbaren Zahlen zur Höhe möglicher Nachforderungen. Schätzungen von Fachleuten gehen von möglichen Milliardenbeträgen aus. Die Rentenversicherer haben nach eigenen Angaben bereits rund 1400 Zeitarbeitsfirmen mit CGZP-Tarifverträgen angeschrieben und Ansprüche angemeldet.

Nach Schätzungen hat die christliche Spitzenorganisation Tarifverträge für mehr als 200 000 Zeitarbeiter abgeschlossen – vor allem mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP). Allein h...


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