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Recht des Arbeitsortes gilt bei Kündigung

Wichtige Entscheidung des EU-Gerichtshofs

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt, die in mehreren EU-Staaten arbeiten.

Luxemburg (AFP/ND). Wer überwiegend in Deutschland für eine Firma aus dem EU-Ausland arbeitet, kann sich auf deutsches Arbeitsrecht berufen. Das gilt selbst dann, wenn im Arbeitsvertrag Anderes geregelt ist, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg entschied. (Az: C-29/10) Damit machte das höchste EU-Gericht den Weg für eine Entschädigung frei, den ein deutscher Lkw-Fahre...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/193243.recht-des-arbeitsortes-gilt-bei-kuendigung.html

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