Voller Erfolg für die schwarz-gelben Kläger

Landesverfassungsgericht: Nachtragshaushalt in Nordrhein-Westfalen ist verfassungswidrig

  • Marcus Meier, Köln
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Voller Erfolg für die schwarz-gelben Kläger, schwere Schlappe für die rot-grüne Minderheitsregierung: Das NRW-Verfassungsgericht hat gestern Vormittag den Nachtragshaushalt 2010 für verfassungswidrig erklärt. Darin enthaltene Regelungen verstießen gegen die Landesverfassung; er sei nichtig, so der Vorsitzende Richter Michael Bertrams.

Von der in der Landesverfassung definierten Verschuldungsgrenze dürfe »grundsätzlich nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abgewichen werden«, betonten die Münsteraner Richter. Die gesamtwirtschaftliche Störung müsse ernsthaft und nachhaltig sein, während die Kredite allenfalls der »Störungsabwehr« dienen dürften. Dass dies alles der Fall sei, habe Rot-Grün nicht überzeugend darlegen können. Insbesondere habe die Koalition nicht »plausibel und nachvollziehbar« aufgezeigt, warum weitere Schulden trotz – so die Richter – »deutlich verbesserter Wirtschaftslage« nötig seien.

CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann sprach von einem »historischen Urteil«. Nun sei klar: »Die sogenannte präventive Finanzpolitik von Frau Kraft ist mit der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht vereinbar.« Die rot-grüne Landesregierung sei »des Verfassungsbruchs überführt«, assistierte CDU-Landeschef Norbert Rött...


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