Schredder-Lärm dulden

Nachbarrecht

Eine Annahmestelle für Grüngut ist nicht zu laut für eine dörfliche Umgebung und kann in direkter Nachbarschaft zu Wohngebäuden errichtet werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Hannover am 7. Januar 2011 (Az. 4 A 3345/10 und 4 B 5513/10).

Die zuständige Stadt hatte einer Grüngutannahmestelle auf einem Hofgrundstück in einem dörflichen Vorort eine Baugenehmigung erteilt, berichtet der Deutsche Anwaltverein (DAV). Dagegen wandte sich der Eigentümer eines benachbarten Wohngrundstücks. Der Kläger fürchtet insbesondere die mit dem Betrieb eines mobilen Schredders verbundene Lärmimmission.

Die Richt...


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