Wie viele Gewerkschaften verträgt ein Betrieb?

Juristen und Wissenschaftler diskutieren über Tarifeinheit

  • Jörg Meyer, Berlin
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Wissenschaftler, Juristen und Gewerkschafter diskutierten auf Einladung der Hans-Böckler-Stiftung neueste Entwicklungen im Arbeits- und Sozialrecht. Ein Fazit: Die gesetzliche Tarifeinheit ist nicht zwingend notwendig.

Die Zahl der Arbeitskämpfe wächst. Das teilte die die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Ende vergangener Woche mit. Besonders die Berufsgewerkschaften Marburger Bund für die Ärzte und die Gewerkschaft Deutscher Lokführer hätten in den letzten Jahren »ihre Partikularinteressen zu Lasten der Gemeinschaft« durchgesetzt. Darum sei die gesetzliche Festlegung der Tarifeinheit – ein Betrieb, ein Tarifvertrag – notwendig. Tatsächlich hatten DGB und Arbeitgeberverband BDA, nachdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Tarifeinheit Ende 2010 gekippt hatte, gemeinsam eine Gesetzesinitiative gestartet. Dieses Vorpreschen sorgt seitdem für Streit innerhalb der Gewerkschaften. Befürworter befürchten ein Ausfasern der Gewerkschaftslandschaft und Dauerstreiks, Gegner sehen Eingriffe in Koalitionsfreiheit und Streikrecht.

Die Tarifeinheit war auch Thema auf dem 8. Arbeits- und Sozialrechtlichen Forum der gewerkschaftsnahen Hans-Böc...


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