Hohe Hürden für eine Kündigung durch die Bank

Kredit

In einem Beschluss hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass eine seitens der Bank erfolgte Kündigung eines Darlehensvertrags ohne wichtigen Grund unwirksam ist.

In dem entschiedenen Fall, so die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft (DASV) unter Hinweis auf den OLG-Beschluss vom 11. Juni 2010 (Az. 19 U 41/10), hatte die Bank den Vertrag mit ihrem Kunden »aus wichtigem Grund« gekündigt, weil sie der Auffassung war, der Kunde habe sie bei Vertragsabschluss getäuscht.

Nach Auffassung des zuständigen 19. Zivils...


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