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Worauf hat der Schüler Anspruch und worauf nicht?

Dienstverträge an Nachhilfeschulen

Gerade nach der jüngsten Vergabe der Halbjahreszeugnisse ist die Nachhilfe für viele Schülerinnen und Schüler die letzte Rettung, um die Versetzung in einem halben Jahr doch noch zu schaffen. Doch was ist bei den in Nachhilfeschulen abgeschlossenen Verträgen zu beachten? Wie kann man sich aus einem solchen Vertrag wieder lösen? Welche Leistung hat die Nachhilfe zu erbringen? Antwort darauf geben Experten von ARAG, der Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungs-AG.

VertragstypNachhilfeverträge (Unterrichtsverträge) sind Dienstverträge. Das heißt, es wird kein konkreter Lernerfolg, sondern eine bloße Lehrtätigkeit geschuldet. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vertrag mit einer Nachhilfeschule oder mit einem Nachhilfelehrer zustande kommt. Der Hintergrund ist, dass beide weder garantieren können noch rechtlich dafür einstehen wollen, dass der Schüler bei...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/194287.worauf-hat-der-schueler-anspruch-und-worauf-nicht.html

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