Junge Mutter sollte zwei Tage pro Woche nach London zur Arbeit geschickt werden

Arbeitsrecht

Nach einer Eilentscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts ist es einem Arbeitgeber untersagt, eine Mutter in Elternzeit aus Frankfurt am Main anzuweisen, zwei Tage pro Woche in der Konzernzentrale des Arbeitgebers in London zu arbeiten.

Auf dieses am 14. März 2011 veröffentlichte Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. Februar 2011 (Az. 13 SaGa 1934/10) verweist der Neu-Isenburger Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dr. Michael Meyer, vom Verband deutscher Arbeitsrechts-Anwälte (VDAA) aufmerksam.

Der Sachverhalt: Die 39-jährige Klägerin des Eilverfahrens ist Leiterin der Rechtsabteilung und Mutter einer 13-monatigen Tochter. Vor ihrer Elternzeit hatte sie mit ihrem Arbeitgeber vereinbart, dass sie während der Elternzeit 30 Stunden pro Woche weiterarbeiten werde, und zwar drei Tage von zu Hause aus und zwei Tage im Büro. Dieses Büro lag seinerzeit cirka 30 km vom Wohnort der Klägerin entfernt.

Einige Monate später erhielt die Klägerin die Mitteilung, dass ihr bisheriges Büro geschlossen worden sei und sie nunmehr zwei Tage in der Woche in der Konzernzentrale in London arbeiten solle. Die Kosten für Anreise und Übernachtung sollte die...


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