Hausärztevertrag: Kündigung ist rechtens

Krankenversicherung

Die Krankenkasse AOK hat mit der Kündigung des Hausarztvertrages im Dezember 2010 nicht gegen Recht und Gesetz verstoßen. Dies hat das Landessozialgericht in München entschieden. Das Gericht wies damit eine Beschwerde des Bayerischen Hausärzteverbandes gegen die Kündigung zurück und bestätigte zugleich eine erstinstanzliche Entscheidung des...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.