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Das Ehrenamt kann teuer werden

Hartz-IV-Bezieher mit Mini-Job und Aufwandsentschädigung werden finanziell getroffen

Durch die Reform der Hartz-IV-Gesetzgebung zum 1. April werden zukünftig Leistungsberechtigte benachteiligt, welche einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen und zudem weitere Einnahmen aus einer Erwerbsarbeit beziehen: Aufwandsentschädigungen werden als Einkommen auf die Regelleistung angerechnet.

Die neuen Hartz-IV-Bestimmungen enthalten nach Ansicht der LINKE-Parlamentarier Katja Kipping, Matthias Birkwald und Michael Leutert einen zusätzlichen Pferdefuß. Aus Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen gehe klar hervor, dass – anders als behauptet – Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter weiterhin auf das Einkommen angerechnet würden. Dabei hatte es noch in einer Bundesrat...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/194579.das-ehrenamt-kann-teuer-werden.html

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