Deutsche Bank verletzte Beratungspflichten

BGH-Urteil: Schadenersatz für Zinswetten

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vom 22. März 2011 (Az. XI ZR 33/10) muss die Deutsche Bank dem Hygienehersteller Ille aus Altenstadt in Hessen wegen einer hochriskanten Zinswette Schadenersatz in Höhe von rund 540 000 Euro zahlen. Dabei geht es um das Geld, das der Mittelständler durch den Kauf eines »CMS Spread Ladder Swaps« im Jahr 2005 in den Sand setzte. Die Bank, so urteilte der BGH, habe ihre Beratungspflichten verletzt.

Mit dem ersten höchstrichterlichen Urteil in einer Serie von Klagen um derartige Geschäfte schuf der BGH zugleich faktisch neue Beratungspflichten für Banken, die etliche Finanzgeschäfte betreffen, vor allem hochkomplexe Derivate. Anwälte sehen eine Klagewelle auf die Deutsche Bank zurollen. Mit den Zinsswaps der Deutschen Bank – quasi eine Wette auf die künftige Zinsentwicklung (siehe Infokasten »Zinswetten«) – hatten etliche Mittelständler, kommunale Unternehmen und Kommunen hohe Verluste erlitten. Auch andere Banken verkauften ähnliche Produkte.

Nach Ansicht des BGH versäumte es die Deutsche Bank, ihre Kunden auf einen »schwerwiegenden Interessenkonflikt« hinzuweisen: Für die Bank ist das Geschäft nur profitabel, wenn die Wette zum Nachteil des Kunden ausgeht. »Der Gewinn der einen Seite ist der Verlust der anderen«, erklärte der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers.

Bei einem »so hochkomplex strukturierten und riskanten Produk...


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